AGB's

Lieferbedingungen

1. Textilreinigung
Die Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
4. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Wir nehmen nicht am Schlichtungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil, weil dieses Verfahren für die Textilreinigungsbranche für nicht geeignet erscheint. Alternativ nennen wir bei Bedarf Schiedsstellen oder Gutachteradressen für das Textilreinigergewerbe.
Infos finden Sie auch unter: www.reinigen-lassen.com
5. Haftungsgrenzen
Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Wir nehmen nicht am Schlichtungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil, weil dieses Verfahren für die Textilreinigungsbranche für nicht geeignet erscheint. Alternativ nennen wir bei Bedarf Schiedsstellen oder Gutachteradressen für das Textilreinigergewerbe.
Infos finden Sie auch unter: www.reinigen-lassen.com
6. Bonuskarte
Der Textilreiniger behält sich das Eigentumsrecht für seine Bonuskarten vor. Sollte eine Bonuskarte verloren gehen, so trägt der Textilreiniger die Kosten für eine Ersatzkarte. Der Verlust einer Bonuskarte muss umgehend bekannt gemacht werden um den vollen Aufladebetrag der zu ersetzenden Karte zu übertragen. Eine reservierte Bonuskarte muss innerhalb von 14 Tagen beim Textilreiniger abgeholt und erstmalig aufgeladen werden. Nach entgültigem Gebrauch der Bonuskarte (bei Kontostand €0 und keiner weiteren Aufladung) ist diese dem Textilreiniger zurückzugeben. ACHTUNG: Unsere Haftung kann auf des 15fache des Reinigungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB). Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z. B. durch Abschluss einer Versicherung vereinbaren. Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB- Gesetz) vom 09. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Prüfung verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung kann kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewandt werden. (Lieferbedingungen auf Basis der Konditionenempfehlung des Deutschen Textilreinigungsverbandes e.V. vom 1. August 1997. Veröffentlichung in: Bundesanzeiger, Nr. 147, Jahrgang 49 vom 09.08.1997)

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